Versicherungen bezahlen keine DATENRETTUNG

LG Stuttgart (Az.: 5 S 106/04)

Ein Sprichwort sagt ja - "mich trifft der Schlag" - in etwas abgewandelter Form ist es einem armen PC-Besitzer passiert.
Während eines Gewitters kam es durch einen Blitzeinschlag zu Überspannungsschäden an seinem Computer. Bei einer Festplatte, die wichtige Kundendaten enthielt, wurde durch den Blitzschlag die Festplatten-Elektronik zerstört.

Die wichtigen Kundendaten, die auf der Festplatte gespeichert waren, ließen sich nicht mehr abrufen. Der PC-Besitzer hat sich nach einigen Recherchen im Internet verschiedene Angebote zur Datenrettung in Stuttgart eingeholt und beauftragte ein Unternehmen mit der Datenwiederherstellung.

Die erheblichen Kosten für die Datenrettung wollte der durch den Blitzschlag Geschädigte von seiner Hausratversicherung ersetzt haben. Seiner Meinung nach gehörte dieser Schaden genauso reguliert wie der Schaden an der zerstörten Hardware.

Die Versicherung verweigerte die Regulierung, und der Geschädigte bemühte das Landgericht Stuttgart, hier eine Entscheidung zu treffen.

Das LG Stuttgart gab jedoch der Versicherung Recht, der Datenverlust des PC ist nicht von üblichen Hausratversicherungen gedeckt. Diese beziehen sich in der Regel auf den Schutz von Gegenständen, Daten auf einem PC sind jedoch keine Sache im Sinne der Versicherungspolice. Zum Schutz dieser Daten müssen Unternehmen auf spezielle Elektronikversicherungen zurückgreifen.

Dieser Fall zeigt, dass Ihre Daten immer in Gefahr sind und Sie letztendlich froh sein müssen, wenn eine Datenwiederherstellung überhaupt noch möglich ist. Die erheblichen Kosten für eine Datenrettung lassen sich nur vermeiden, wenn Sie Ihre Daten regelmäßig sichern und diese Sicherung auch an einem anderen Ort lagert.
Was nützt die Datensicherung, wenn morgen das Hochwasser die Festplatte und die Sicherung zerstört?

Daten sind keine SACHEN

Hausratversicherungen beziehen sich in der Regel auf den Schutz von Sachen, Daten auf einem PC sind jedoch keine Sachen im Sinne der Versicherungspolice. Zum Schutz dieser Daten müssten Unternehmen auf spezielle Elektronikversicherungen zurückgreifen.